Gunzenhausen:Ehefrau und Kinder erstochen: Lebenslange Haft

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Während des Prozesses (hier ein Bild vom Auftakt am 7. Mai 2019) hat der Angeklagte zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. (Foto: Nicolas Armer/dpa)
  • Das Landgericht Ansbach verurteilt den 31-jährigen Georg K. wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haft - und stellt die besondere Schwere der Schuld fest.
  • Er hatte vor knapp einem Jahr seine drei Kinder und seine Ehefrau mit einem Messer erstochen. Im Urteil spricht der Vorsitzende Richter von einem "unfassbaren Verbrechen".
  • Die Frau hatte sich wenige Tage zuvor von ihrem gewalttätigen Mann getrennt und auch ein Kontaktverbot erwirkt.

Aus dem Gericht von Claudia Henzler, Ansbach

Lebenslang hinter Gitter wegen eines vierfachen Mordes - das ist die Strafe für jenen Mann, der seine Frau und seine drei Kinder im mittelfränkischen Gunzenhausen auf brutale und heimtückische Art und Weise getötet hat. Das Landgericht Ansbach hat am Mittwoch das Urteil über den 31-Jährigen gesprochen, der im Juni 2018 seine ganze Familie auslöschte. Zugleich stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. "Ein unfassbares Verbrechen ist geschehen", sagt der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. Der Angeklagte habe das Verbrechen geplant und sich anschließend das Leben nehmen wollen.

Der Richter betont: Nachdem Deutschland die Todesstrafe vor 70 Jahren abgeschafft hat, sei dies das härtest mögliche Urteil. Er werde umgehend die Verlegung in die Justizvollzugsanstalt nach Straubing veranlassen. "Im ehemaligen Zuchthaus Straubing sitzen die Schwerverbrecher. Und zu denen gehören Sie auch."

Drei Tage lang hat der Prozess gedauert, und am Ende sagt Oberstaatsanwalt Mathias Schrotberger in seinem Plädoyer: "Für mich passt hier nur die Höchststrafe." Er fordert lebenslange Haft. Und er fordert, dass das Gericht zugleich die besondere Schwere der Schuld feststellt, damit Georg K. nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Nach der Beweisaufnahme besteht im Gerichtssaal kein Zweifel an dessen Schuld. Selbst die Verteidigerin bestreitet in ihrem Plädoyer nicht: "Der Täter sitzt hier." Einzig gegen das zweite Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" und die besondere Schwere der Schuld meldet sie Bedenken an.

Gericht
:"Wie kann man sein Kind wie ein Schwein abschlachten?"

Ein Mann soll seine Frau und seine drei kleinen Kinder erstochen haben. Vor Gericht zeigt sich, mit welcher Kraft der 31-Jährige gewütet hat.

Aus dem Gericht von Claudia Henzler

Der 31-jährige in Kirgisistan geborene Deutsche hat sich am 26. Juni 2018 frühmorgens in die Wohnung seiner Familie geschlichen und dort mit einem Messer so lange und heftig auf seine dreijährige Tochter, die sieben und neun Jahre alten Söhne und seine Frau eingestochen, bis sie verbluteten. Danach sprang er vom Balkon im dritten Stock und verletzte sich schwer. Die 29-jährige Frau hatte sich wenige Tage zuvor von ihm getrennt, die Polizei erteilte ihm damals einen Platzverweis für die frühere gemeinsame Wohnung und sprach ein Kontaktverbot aus.

Die Beweisaufnahme hat bestätigt: Georg K. wusste, dass sein Schwager in der Wohnung übernachtete, um die Familie zu beschützten, und lockte ihn unter einem Vorwand aus dem Haus. Dann öffnete er die Wohnung heimlich mit einem Zweitschlüssel, von dem seine Frau nichts wusste, und schlich auf Socken hinein, bewaffnet mit einem Messer.

Der Angeklagte hat während des Prozesses geschwiegen. Er wurde von zwei Gutachtern psychologisch untersucht. "Herr K. muss aus psychiatrischer Sicht als vollschuldfähig eingeschätzt werden", lautet das wichtigste Fazit des psychiatrischen Sachverständigen. Und zweitens: Es war keine Tat im Affekt. Auch dagegen hat seine Anwältin nichts einzuwenden.

Georg K. war gleich nach der Tat für mehrere Monate in einer forensischen Klinik untergebracht, zeigte dort aber keine psychotische Symptomatik und wurde ins Untersuchungsgefängnis verlegt. Während seines Aufenthalts in der Klinik habe er erzählt, so berichtet der Sachverständige, dass er sich an den Tatmorgen nicht erinnern könne. Er wisse nur noch, wie er in der Wohnung stand und seine tote Frau und die drei toten Kinder sah. Er erzählte den Mitarbeitern der Klinik von Stimmen, die er mal in der Tatnacht, mal schon Jahre davor gehört haben will. Wem die Stimmen gehörten und was sie zu ihm gesagt haben, variierte dabei so stark, dass der Gutachter diese akustischen Halluzinationen nicht für glaubwürdig hielt.

Noch am Tag vor der Tat berichtete die Frau der Polizei von Gewalttaten

In seinem Plädoyer betont der Staatsanwalt: "Es war keine Tragödie." Hier habe kein schicksalhaftes Ereignis stattgefunden, sondern ein genau geplanter und listig ausgeführter vierfacher Mord. Der Angeklagte habe getötet, um in irrationaler Weise seine Frau für eine Kränkung zu bestrafen und um zu verhindern, dass jemand anderes die Kinder bekommen sollte, wenn er selbst sie nicht haben konnte.

Das Paar kannte sich 14 Jahre lang, seit neun Jahren war es verheiratet. Bei der Verhandlung wurde auch aufgedeckt, dass es in diesen Jahren immer wieder zu häuslicher Gewalt kam. Im Jahr 2013 hatte es schon mal eine Trennung mitsamt Kontaktverbot gegeben, doch danach versöhnten sich Vater und Mutter wieder. Zuletzt sagte das 29-jährige Opfer am Tag vor der Tat bei der Polizeiinspektion in Gunzenhausen aus. Es ist einer der besonders schlimmen Momente in diesem Prozess, als der Vorsitzende Richter das Protokoll der damaligen Vernehmung vorliest. Die Frau erzählte, wie die Probleme mit der Geburt des erstens Sohns anfingen, weil ihr Mann das Geschrei nicht aushielt. Wie er das Kind schlug und sie auf den Balkon sperrte, damit sie von dort tatenlos zusehen musste. Später habe er die Kinder immer wieder geschlagen, meist mit der flachen Hand, den Ältesten auch getreten. "Ich ging dann nicht mehr arbeiten, weil ich Angst um meine Kinder hatte." Sie selbst habe er gewürgt und an den Haaren gezerrt. Sie sagte auch aus, dass ihr Mann sie öfter mit einem Küchenmesser bedrohte, er habe "einen Hang dazu, ein Messer zu nehmen".

© SZ vom 16.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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